Wir sind Skysoluz

Willkommen bei Skysoluz, einem Ort, an dem Technologie auf Leidenschaft für Innovation trifft. Unser Unternehmen ist nicht zufällig entstanden – es ist das Ergebnis der Bemühungen einiger Enthusiasten, die glauben, dass Drohnen unsere Arbeitsweise und Interaktion mit unserer Außenwelt verändern können. Unsere Geschichte begann vor einigen Jahren, als wir das enorme Potenzial von Drohnen erkannten und beschlossen, diese Technologie zu nutzen, um revolutionäre Lösungen im Bereich der Luftarbeit bereitzustellen.

Unser Weg zur Innovation im Luftraum

Die Geschichte von Skysoluz begann, als eine Gruppe von UAV-Technologie-Enthusiasten beschloss, ihre Kräfte zu bündeln und etwas Außergewöhnliches zu schaffen. Unsere Leidenschaft für Drohnen und ihr Potenzial, die Welt zu verändern, inspirierte uns, ein Unternehmen zu gründen, das die Grenzen des Möglichen im Bereich der Luftarbeit erweitern würde.
Jeder von uns brachte seine eigene Spezialisierung mit – einige Technologie, andere fundierte Kenntnisse im Bereich Gesetzgebung und andere Erfahrung im Projektmanagement. Unser Ziel war es, die Komplexität zu beseitigen, die Drohnen damals für Unternehmen und Einzelpersonen darstellten. Wir wollten Drohnen erschwinglicher und benutzerfreundlicher machen, damit jeder ihr enormes Potenzial nutzen kann.

Für wen sind wir da?

Unsere Kunden sind Visionäre. Es sind Landwirte, die die Effizienz ihrer Produktion verbessern möchten, Bauunternehmen, die nach einer Möglichkeit suchen, ihre Projekte schneller und genauer zu überwachen. Umweltorganisationen, die Drohnen zur Umweltkartierung und zum Umweltschutz einsetzen. Städte und Gemeinden, die die Verwaltung ihres Territoriums mithilfe moderner Technologien verbessern möchten, und alle, die genaue und schnelle Lösungen für ihr Geschäft benötigen. Dies sind Menschen und Organisationen, die verstehen, dass die heutige Welt moderne Ansätze erfordert, und bereit sind, Technologien anzunehmen, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Was macht uns einzigartig?

Was uns von der Konkurrenz unterscheidet, ist unsere Fähigkeit, Technologie mit einem personalisierten Ansatz zu kombinieren. Wir bieten nicht nur Dienstleistungen an, wir bieten Partnerschaften. Wir verstehen, dass jeder Kunde seine eigenen spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen hat. Deshalb bieten wir Lösungen, die genau auf Sie zugeschnitten sind. Unsere Drohnenflotte ist vollständig versichert und alle unsere Operationen entsprechen der aktuellen UAS-Gesetzgebung. Wir verfügen über alle erforderlichen Genehmigungen, was bedeutet, dass unsere Dienstleistungen nicht nur effizient, sondern auch zuverlässig und sicher sind.

Warum Sie sich für uns entscheiden sollten?

Bei Skysoluz haben wir eine klar definierte Mission: erstklassige Beratung und Dienstleistungen anzubieten. Wir glauben an Perfektion und streben danach, jedes unserer Projekte mit maximaler Präzision und Sorgfalt umzusetzen. Unser Fachwissen, kombiniert mit modernen Technologien, ermöglicht es uns, Ergebnisse zu liefern, die die Erwartungen übertreffen. Darüber hinaus steht Ihnen unser Beraterteam jederzeit zur Verfügung, um Sie bei der Bewältigung aller rechtlichen oder betrieblichen Herausforderungen zu unterstützen, die bei der Implementierung von Drohnen in Ihrem Unternehmen auftreten können.

Kommen Sie zu uns und erleben Sie die Zukunft schon heute. Mit uns ist der Himmel zum Greifen nah!

Kontaktieren Sie uns
Skysoluz logo

FAQ

Sie haben Fragen zu unseren Services oder Drohnenlösungen? In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Drohnenservices, Beratungen und gesetzlichen Anforderungen. Falls Sie nicht finden, wonach Sie suchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wer ist ein Drohnenbetreiber?

Ein Drohnenbetreiber ist jede Einzelperson oder Organisation, die die Drohne(n) besitzt oder mietet. Sie können sowohl Drohnenbetreiber als auch Fernpilot sein, solange Sie auch die Person sind, die die Drohne tatsächlich fliegt. Sie können jedoch Fernpilot sein, ohne Drohnenbetreiber zu sein, beispielsweise wenn Sie als Pilot für ein Unternehmen arbeiten, das Drohnendienste anbietet. In diesem Fall ist das Unternehmen der Drohnenbetreiber und Sie der Fernpilot.

Wenn Sie eine Drohne gekauft haben, um sie nach Belieben zu fliegen, sind Sie sowohl der Bediener der Drohne als auch der Fernpilot.

Wenn Sie eine Drohne als Geschenk gekauft haben, ist die Person, die das Geschenk erhält und anschließend die Drohne fliegt, der Drohnenbetreiber und Fernpilot.

Arten von Drohnen, die unter die Verordnung fallen

„Unbemannte Luftfahrzeuge“ sind alle Luftfahrzeuge, die für den autonomen Betrieb oder die Fernsteuerung ohne einen Piloten an Bord betrieben werden oder dazu bestimmt sind;

Arten von Drohnen

Diese Definition umfasst alle Arten von Luftfahrzeugen ohne Piloten an Bord, einschließlich funkgesteuerter Flugmodelle (Starrflügler, Hubschrauber, Segelflugzeuge), unabhängig davon, ob sie über eine eingebaute Kamera verfügen oder nicht.

In der Verordnung wird der Begriff „UAS“ (Unmanned Aircraft System) verwendet, um eine Drohne, ihr System und alle anderen Geräte, die zu ihrer Steuerung und Bedienung verwendet werden, wie z. B. eine Kommandoeinheit, ein mögliches Katapult zu ihrem Start und andere, zu bezeichnen.

RPAS (Remotely Piloted Aircraft Systems) ist eine Unterkategorie von UAS, zu der auch vollständig autonome UAS gehören. Vollständig autonome UAS fliegen völlig selbstständig, ohne dass ein Piloteneingriff erforderlich ist.

Was ist der Unterschied zwischen autonomem und automatischem Drohnenbetrieb?

Eine autonome Drohne ist in der Lage, einen sicheren Flug ohne das Eingreifen eines Piloten durchzuführen. Dies geschieht mit Hilfe künstlicher Intelligenz, die es ihm ermöglicht, mit allen Arten von unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Notfällen umzugehen. Dies unterscheidet sich vom automatisierten Betrieb, bei dem die Drohne auf vorgegebenen Routen fliegt, die der Drohnenbetreiber vor Flugbeginn definiert. Bei dieser Art von Drohne ist es unerlässlich, dass ein Fernpilot die Kontrolle über die Drohne übernimmt, um bei unvorhergesehenen Ereignissen einzugreifen, für die die Drohne nicht programmiert wurde. Während der automatische Betrieb in allen Kategorien zulässig ist, ist der autonome Drohnenbetrieb in der offenen Kategorie nicht zulässig.


Autonome Drohnen erfordern einen Grad an Überprüfung der Einhaltung technischer Anforderungen, der nicht mit dem für die Kategorie „offen“ festgelegten System kompatibel ist. Allerdings sind autonome Operationen in einer „spezifischen“ Kategorie zulässig, wenn die Verordnung ein ausreichend flexibles Instrument zur Überprüfung der Anforderungen mit einem angemessenen Maß an Robustheit enthält. In der Kategorie „zertifiziert“ ist auch der autonome Betrieb erlaubt.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie keine Neuigkeit, interessante Tipps und besondere Angebote mehr – alles bequem in Ihrem E-Mail-Postfach!