Skysoluz ist ein modernes Unternehmen mit Sitz in Bratislava, das Luftarbeiten mit Drohnen anbietet und auf der Erfahrung und dem Know-how von Flydrone aufbaut. Wir wurden 2024 als natürlicher Nachfolger nach der Aufspaltung gegründet, mit dem klaren Ziel, die Grenzen des Möglichen mit UAV-Technologien zu erweitern.
Unsere Reise begann 2018, als der Gründer und CEO des Unternehmens das Erasmus-Programm DBF (Design, Build and Fly) an der Hogeschool van Amsterdam mit dem Schwerpunkt auf der Entwicklung unbemannter Luftfahrzeuge abschloss.
Unser Ziel ist es, unseren Partnern professionelle Dienstleistungen und technologische Lösungen anzubieten, die eine effizientere Planung, Überwachung und Umsetzung von Projekten in verschiedenen Branchen ermöglichen.
Heute steht Skysoluz auf einem soliden Fundament – Fachwissen, Innovation und dem Engagement, Kunden neue Perspektiven aus der Luft zu eröffnen.
Sie haben Fragen zu unseren Services oder Drohnenlösungen? In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Drohnenservices, Beratungen und gesetzlichen Anforderungen. Falls Sie nicht finden, wonach Sie suchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ein Drohnenbetreiber ist jede Einzelperson oder Organisation, die die Drohne(n) besitzt oder mietet. Sie können sowohl Drohnenbetreiber als auch Fernpilot sein, solange Sie auch die Person sind, die die Drohne tatsächlich fliegt. Sie können jedoch Fernpilot sein, ohne Drohnenbetreiber zu sein, beispielsweise wenn Sie als Pilot für ein Unternehmen arbeiten, das Drohnendienste anbietet. In diesem Fall ist das Unternehmen der Drohnenbetreiber und Sie der Fernpilot.
Wenn Sie eine Drohne gekauft haben, um sie nach Belieben zu fliegen, sind Sie sowohl der Bediener der Drohne als auch der Fernpilot.
Wenn Sie eine Drohne als Geschenk gekauft haben, ist die Person, die das Geschenk erhält und anschließend die Drohne fliegt, der Drohnenbetreiber und Fernpilot.
„Unbemannte Luftfahrzeuge“ sind alle Luftfahrzeuge, die für den autonomen Betrieb oder die Fernsteuerung ohne einen Piloten an Bord betrieben werden oder dazu bestimmt sind;
Arten von Drohnen
Diese Definition umfasst alle Arten von Luftfahrzeugen ohne Piloten an Bord, einschließlich funkgesteuerter Flugmodelle (Starrflügler, Hubschrauber, Segelflugzeuge), unabhängig davon, ob sie über eine eingebaute Kamera verfügen oder nicht.
In der Verordnung wird der Begriff „UAS“ (Unmanned Aircraft System) verwendet, um eine Drohne, ihr System und alle anderen Geräte, die zu ihrer Steuerung und Bedienung verwendet werden, wie z. B. eine Kommandoeinheit, ein mögliches Katapult zu ihrem Start und andere, zu bezeichnen.
RPAS (Remotely Piloted Aircraft Systems) ist eine Unterkategorie von UAS, zu der auch vollständig autonome UAS gehören. Vollständig autonome UAS fliegen völlig selbstständig, ohne dass ein Piloteneingriff erforderlich ist.
Eine autonome Drohne ist in der Lage, einen sicheren Flug ohne das Eingreifen eines Piloten durchzuführen. Dies geschieht mit Hilfe künstlicher Intelligenz, die es ihm ermöglicht, mit allen Arten von unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Notfällen umzugehen. Dies unterscheidet sich vom automatisierten Betrieb, bei dem die Drohne auf vorgegebenen Routen fliegt, die der Drohnenbetreiber vor Flugbeginn definiert. Bei dieser Art von Drohne ist es unerlässlich, dass ein Fernpilot die Kontrolle über die Drohne übernimmt, um bei unvorhergesehenen Ereignissen einzugreifen, für die die Drohne nicht programmiert wurde. Während der automatische Betrieb in allen Kategorien zulässig ist, ist der autonome Drohnenbetrieb in der offenen Kategorie nicht zulässig.
Autonome Drohnen erfordern einen Grad an Überprüfung der Einhaltung technischer Anforderungen, der nicht mit dem für die Kategorie „offen“ festgelegten System kompatibel ist. Allerdings sind autonome Operationen in einer „spezifischen“ Kategorie zulässig, wenn die Verordnung ein ausreichend flexibles Instrument zur Überprüfung der Anforderungen mit einem angemessenen Maß an Robustheit enthält. In der Kategorie „zertifiziert“ ist auch der autonome Betrieb erlaubt.